Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab Herbst-/Wintersemester 2011/12)

1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Dresden e.V. (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.

(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

 

2. Anmeldung / Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat.

(3) Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per Fax, E-Mail, Post, Internet oder durch Dritte erfolgen. Für Teilnehmerinnen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Unterschrift einer Sorgeberechtigten (gesetzlichen Vertreterin) erforderlich. Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt: Name, Vorname, Anschrift, Telefon-nummer, Kursnummer, die vollständige Bankverbindung auf der Einzugsermächtigung, Unterschrift. Die telefonische Anmeldung ist nur unter Angabe der Bankverbindung verbindlich. Die Teilnehmerinnen ermächtigen somit die VHS fernmündlich, die Kursgebühr per Lastschriftverfahren von ihrem Konto abzubuchen.

(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.

(3) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

 

4. Kursgebühr / Zahlung

(1) Die Kursgebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Lehrprogramm, Aushang, etc.) und auf Grundlage der Gebühren-ordnung des Vereins der VHS Dresden.

(2) Die Kursgebühr soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Die Kursgebühr wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.

(3) Die Zahlung der Kursgebühr kann per Barzahlung in der Geschäftsstelle, Schilfweg 3, und der Außenstelle Gorbitz, Helbigsdorfer Weg 1, während der Kassenöffnungszeiten oder im Lastschriftverfahren erfolgen.

(4) Die Einzugsermächtigung hierzu gilt nur einmalig für die verbindlich angemeldete(n) Veranstaltung(en) und muss für jede weitere Anmeldung erneut erteilt werden.

(5) Die Kursgebühr wird ab dem 9. Tag vor und spätestens zu Kursbeginn eingezogen. Die Angaben zur Kontoverbindung sind daher sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen und eine Änderung der VHS umgehend mitzuteilen.

(6) Bei Nichteinlösung von Lastschriften aufgrund fehlerhafter Bankdaten sowie mangels Deckung werden die der VHS in Rechnung gestellten Bankgebühren der Vertragspartnerin weiterberechnet.

(7) Wird die geschuldete Kursgebühr und etwaige Bankgebühren für Rücklastschriften nach einer Frist von 10 Tagen nach Zahlungsaufforderung nicht entrichtet, wird ein Mahnverfahren eingeleitet und die weitere Bearbeitung der Forderung an ein Inkasso-Unternehmen übergeben. Zuzüglich wird bei jeder Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.

(8) Die Zahlung der Kursgebühr ist auch dann fällig, wenn der Kurs unregelmäßig oder nicht mehr besucht wird. Eingezahlte Kursgebühren werden grundsätzlich nur erstattet, wenn ein Rücktritt seitens der VHS nach Ziffer 8 erfolgt.

(9) Firmen und Institutionen zahlen per Bankeinzug oder per Rechnung. Es gilt, wenn nicht anders vereinbart, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Bankeinzug gelten die unter (5) festgelegten Fristen.

(10) Beträgt die Kursgebühr mehr als 200,00 EUR pro Kurs, kann eine Zahlung in Raten vereinbart werden. Eine Ratenzahlung kann nur bei persönlicher Anmeldung vertraglich vereinbart werden.

5. Gebührenermäßigung

(1) Jede Inhaberin des Dresden-Passes erhält bei dessen Vorlage eine Ermäßigung von 50 % der jeweiligen Kursgebühr; Schwerbehinderte im Sinne §1 Schwerbehin-dertengesetz 50 % und Begleitpersonen 30 %; jede Inhaberin des Familienpasses (für alle als Familienkurs gekennzeichneten Veranstaltungen und Kurse) 50 %; jede Inhaberin des Ehrenamtspasses 10 %. Ausgenommen davon sind Kursgebühren unter 10,00 EUR sowie Kursgebühren von Studienreisen/Exkursionen, Einzelausbildungen und Schulabschlüssen.

(2) Die Ermäßigungen sind nicht miteinander addierbar.

(3) Ermäßigungen sind freiwillige Zusatzleistungen der VHS gemäß Gebührenordnung. Sie gelten nicht rückwirkend.

6. Teilnahmebestätigung

(1) Teilnahmebestätigungen werden auf Wunsch gegen eine Gebühr in Höhe von 3,00 EUR ausgestellt, wenn mindestens 80 % des Unterrichts besucht wurden.

(2) Sie können nur innerhalb eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden.

 

7. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.

(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 8 (2) und (3) sinngemäß.

(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Ver-anstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teil-leistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrach-te Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.

(3) Die VHS wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, unmittelbar informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt erstatten.

(4) Wird das geschuldete Entgelt nach Ziffer 4 nicht entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten.

(5) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulierendes Verhalten
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerin-nen oder Beschäftigten der VHS
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Ge-schlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwe-cke, für Agitationen aller Art oder für eigene Werbezwecke
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung

(6) Anstelle einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

(7) Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

9. Rücktritt durch die Vertragspartnerin

(1) Die kostenfreie Rücktrittsfrist endet 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Wird die Rücktrittsfrist nicht eingehalten, wird die volle Kursgebühr fällig. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Kursstornierung bei der VHS. Die Benennung einer Ersatzteil-nehmerin ist möglich.

(2) Beim Rücktritt nach Ablauf der kostenfreien Rücktrittsfrist wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Kursgebühr, mindestens jedoch von 10,00 EUR, erhoben. Nach Kursbeginn wird die jeweilige volle Stornogebühr zuzüglich der anteiligen Entgelte für abgelaufene Veranstaltungstermine fällig. In begründeten Ausnahmefällen kann eine fristgebundene Gutschrift beantragt werden. Gutschriften sind von der Rückzahlung ausgeschlossen.

(3) Der Rücktritt bedarf der schriftlichen Form an die Adresse der Geschäftsstelle der VHS. Rücktrittserklärungen gegenüber der Dozentin sind nichtig.

(4) Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.

10. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

 

11. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

12. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener
Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen. Ein Widerspruch gegen die Zusendung von Informati-ons- und Werbematerialien der VHS ist analog jederzeit möglich.

(4) Das Kopieren sowie die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien (Software, Lehrbücher etc.) durch die Vertragspartnerin ist unzulässig.

(5) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmegenehmigungen können durch die Leitung der VHS erteilt werden.