Bekomme ich eine Gebührenermäßigung?

zurück

Ermäßigungen sind freiwillige Zusatzleistungen der VHS gemäß der Gebührenordnung. Sie gelten nicht rückwirkend.

Jeder Inhaber des Dresden-Passes erhält bei dessen Vorlage eine Ermäßigung von 30 % der jeweiligen Kursgebühr; Menschen mit Behinderung im Sinne von §1 Schwerbehindertengesetz 30 % und jeder Inhaber des Ehrenamtspasses 10 %. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (entsprechend Status "B" im Schwerbehindertenausweis) sind frei - bei eigener Kursteilnahme erhalten sie eine Ermäßigung von 30 % der Kursgebühr.Kinder / Jugendliche (Personen bis 14 Jahre, wenn nicht anders im Kurstext angegeben) erhalten in Veranstaltungen, die als "Familienkurse" ausgewiesen wurden, eine Ermäßigung von 50%.

Die Ermäßigungen sind nicht miteinander addierbar.

Ausgenommen von Ermäßigungen sind Kursgebühren unter 15,00 EUR, Studienreisen und Exkursionen, Einzelmaßnahmen, Schulabschlüsse, maßgeschneiderte Kurse, Veranstaltungen mit externen Kosten sowie als nicht ermäßigbar gekennzeichnete Kurse.

Kursgebühren, die durch externe Auftraggeber übernommen werden, sind ebenfalls nicht ermäßigbar.


nach oben
© 2024 Konzept, Gestaltung & Umsetzung: ITEM KG