AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Dresden e.V. (gültig ab 5. Juli 2021)

1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Dresden e.V. (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die VHS dem ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf. Der Abschluss einer privaten Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung wird empfohlen.

(3) Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den Regelungen dieser AGB das generische Maskulinum (z. B. Anmeldender) verwendet, das gleichermaßen männliche, weibliche, diverse und juristische Personen umfasst. Die Entscheidung für die Schreibweise beruht auf rein praktischen Erwägungen.

(4) Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen der VHS sind nur angemeldete Personen.

(5) Die Volkshochschule Dresden übt während ihrer Angebote für Kinder und Jugendliche keine allgemeine Dienstaufsicht aus. Entgegen der Aufsichtspflicht in Kindergärten und Schulen findet in der VHS während der Kurszeiten eine reine Organisationsaufsicht statt.

(6) Es gilt das jeweils aktuelle Hygienekonzept der Volkshochschule Dresden e.V.

(7) Die Leistungen sind in Unterrichtseinheiten ausgewiesen. Eine Einheit entspricht 45 Minuten.

(8) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem der Verbraucherin zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Anmeldung / Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich und stellt lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Nach elektronischer bzw. unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erfolgter Anmeldung erhält der Anmeldende eine schriftliche Anmeldungsbestätigung (per Brief, Fax, E-Mail etc.), in der alle wesentlichen Angaben nebst AGB, Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular enthalten sind. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Zugang der Anmeldebestätigung zustande.

(3) Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, per Post, per Internet, durch Dritte oder bei Kursfortführungen über eine Weitermeldeliste erfolgen. Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Einwilligung eines Sorgeberechtigten (gesetzlicher Vertreter) erforderlich. Über die Zulassung von Personen unter 18 Jahren für einen für Erwachsene konzipierten Kurs entscheiden die Programmverantwortlichen. Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kursnummer und ggf. Unterschrift. Bei Bezahlung mit Bankeinzug per SEPA-Lastschrift ist zusätzlich die Erteilung eines SEPA-Mandats erforderlich lt. Ziff. 4 (4).

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

(5) Alle Vertragsangaben werden von uns unter Beachtung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen zeitweise gespeichert. Diese Daten sind für den Anmeldenden jedoch nicht zugänglich. Wir empfehlen daher, die im Rahmen der Anmeldebestätigung zusammengefassten Daten zu speichern.

Die Widerrufsbelehrung sowie die AGB können jederzeit unter www.vhs-dresden.de eingesehen werden.

3. Vertragspartner und Teilnehmer

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalter und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.

(3) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4. Kursgebühr / Zahlung

(1) Die Kursgebühr basiert auf der Gebührenordnung der VHS Dresden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuelle Kursgebühr.

(2) Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Die Kursgebühr wird bei Nichtzustandekommen des Vertrages in voller Höhe zurückerstattet.

(3) Die Zahlung der Kursgebühr kann mit Bankeinzug per SEPA-Lastschrift oder per EC Karte  während der Öffnungszeiten erfolgen.

(4) Das für den Bankeinzug per SEPA-Lastschrift erforderliche SEPA-Mandat wird einmalig erteilt. Es behält seine gesetzliche Gültigkeit für 36 Monate und verlängert sich jeweils bei jeder weiteren Anmeldung innerhalb dieser Zeit.

(5) Die Abbuchung (Lastschrifteinzug) der jeweiligen Kursgebühr erfolgt frühestens am 3. Arbeitstag vor Kursbeginn.

(6) Bei Nichteinlösung von Lastschriften aufgrund fehlerhafter Bankdaten sowie mangels Deckung, werden die der VHS in Rechnung gestellten Bankgebühren dem Vertragspartner weiterberechnet.

(7) Werden die geschuldete Kursgebühr und etwaige Bankgebühren für Rücklastschriften nach einer Frist von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung nicht entrichtet, leitet die VHS ein Mahnverfahren ein und übergibt die weitere Bearbeitung der Forderung an ein Inkasso-Unternehmen. Zuzüglich wird bei jeder Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.

(8) Die Zahlung der Kursgebühr ist auch dann fällig, wenn der Kurs unregelmäßig oder nicht mehr besucht wird. Eingezahlte Kursgebühren werden nach Vertragsschluss grundsätzlich nur erstattet, wenn ein Rücktritt seitens der VHS nach Punkt 8 erfolgt.

(9) Die Preise für Kursmaterialien sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Alle Angaben zu Kursmaterialien sind ohne Gewähr. Die Erstattung der Kosten für bereits erworbene Kursmaterialien an den Vertragspartner durch die VHS ist ausgeschlossen.

(10) Firmen und Institutionen zahlen per Bankeinzug mit Erteilung eines SEPA-Mandates oder per Rechnung.

Es gilt, wenn nicht anders vereinbart, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Bankeinzug gelten die unter (5) festgelegten Fristen.

(11) Beträgt die Kursgebühr mehr als 200,00 EUR pro Kurs, kann eine Zahlung in Raten vereinbart werden. Eine Ratenzahlung kann nur bei persönlicher Anmeldung vertraglich vereinbart werden.

5. Gebührenermäßigung

(1) Ermäßigungen sind freiwillige Zusatzleistungen der VHS gemäß der Gebührenordnung. Sie gelten nicht rückwirkend.

(2) Jeder Inhaber des Dresden-Passes erhält bei dessen Vorlage eine Ermäßigung von 30 % der jeweiligen Kursgebühr; Menschen mit Behinderung im Sinne von §1 Schwerbehindertengesetz 30 % und jeder Inhaber des Ehrenamtspasses 10 %. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (entsprechend Status „B“ im Schwerbehindertenausweis) sind frei - bei eigener Kursteilnahme erhalten sie eine Ermäßigung von 30 % der Kursgebühr.

Kinder / Jugendliche (Personen bis 14 Jahre, wenn nicht anders im Kurstext angegeben) erhalten in Veranstaltungen, die als „Familienkurse“ ausgewiesen wurden, eine Ermäßigung von 50%.

(3) Die Ermäßigungen sind nicht miteinander addierbar.

(4) Ausgenommen von Ermäßigungen sind Kursgebühren unter 15,00 EUR, Studienreisen und Exkursionen, Einzelmaßnahmen, Schulabschlüsse, maßgeschneiderte Kurse, Veranstaltungen mit externen Kosten sowie als nicht ermäßigbar gekennzeichnete Kurse.

Kursgebühren, die durch externe Auftraggeber übernommen werden, sind ebenfalls nicht ermäßigbar.

6. Teilnahmebestätigung

(1) Teilnahmebestätigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % des Unterrichts besucht wurden.

(2) Sie können kostenfrei nur innerhalb von zwei Jahren nach Kursende ausgestellt werden. Für Bestätigungen über weiter zurückliegende Kursbesuche (max. 10 Jahre) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.

7. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.

(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort, Zeitpunkt und Umfang der Veranstaltungen ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 8 (2) und (3) sinngemäß.

(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

8. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer kann in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben werden. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten oder geänderte Kurskonditionen anbieten.

(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Dozenten) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner ohne Wert ist.

(3) Die VHS wird den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, unmittelbar informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt erstatten.

(4) Wird das geschuldete Entgelt nach Ziffer 4 nicht entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten.

(5) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulierendes Verhalten
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der VHS
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke, für Agitationen aller Art oder für eigene Werbezwecke
  • Beachtliche Verstöße gegen die Haus- u. Schulraumordnung

(6) Anstelle einer Kündigung kann die VHS den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

(7) Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

9. Rücktritt durch den Vertragspartner

(1) Stornierungen, Rücktritte und Umbuchungen sind ausschließlich schriftlich (per Fax, Post oder E-Mail) oder zur Niederschrift in der VHS möglich. Die kostenfreie Rücktrittsfrist endet 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn.

Maßgebend ist das Eingangsdatum der Kursstornierung in der Volkshochschule. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, unter der Voraussetzung, dass der Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

(2) Beim Rücktritt nach Ablauf der kostenfreien Rücktrittsfrist wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Kursgebühr, mindestens jedoch in Höhe von 10,00 EUR, erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Spezialangebote für Freiwillige (BFD, FSJ u. a.): Die kostenfreie Rücktrittsfrist endet 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn. Danach wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.

(3) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf volle bzw. anteilige Erstattung der Kursgebühren.

(4) Im Ausnahmefall (z. B. bei nachgewiesener Krankheit) kann der Teilnehmer

• entweder eine fristgebundene Gutschrift in Höhe der Kursgebühr (abzüglich der Entgelte für die bereits abgelaufenen Veranstaltungstermine des jeweiligen Kurses)

• oder eine Rücküberweisung der Kursgebühr (abzüglich der Entgelte für die bereits abgelaufenen Veranstaltungstermine des jeweiligen Kurses sowie abzüglich einer Stornogebühr von 30 % der Kursgebühr des jeweiligen Kurses)

erhalten.

(5) Vorstehende Regelungen (9 (1) ff.) gelten für Kurse, deren Dauer sechs Monate überschreitet, nur dann, wenn vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

(6) Bei bestimmten Veranstaltungen (z. B. Reisen, Tagesfahrten und Exkursionen mit Bahn und Bus, Wochenendseminaren mit Übernachtung, Prüfungen sowie Angeboten in Zusammenarbeit mit Dritten) gelten besondere Fristen und Stornoregelungen, über die gesondert informiert wird.

(7) Soweit nicht anders angegeben, gelten für Kurse, die als Tagesfahrten bzw. Exkursionen mit Bahn und Bus gekennzeichnet sind, nachstehende Stornoregelungen: Bei Rücktritten vom 29. bis zum 11. Tag vor dem geplanten Reiseantritt sind 30 % der Kursgebühr zu entrichten; ab dem 10. Tag vor dem geplanten Reiseantritt fallen 50 %, am Tag des Reisebeginns 100 % der Kursgebühr als Stornogebühr an.

(8) Rücktrittserklärungen gegenüber dem Dozenten sind nichtig.

(9) Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.

(10) Rückwirkende Erstattungen von Kursgebühren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

10. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

11. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Widerruft der Vertragspartner gemäß Ziff. 10 (2) dieser AGB die Buchung, obwohl der Kurs vereinbarungsgemäß und auf Verlangen des Vertragspartners schon begonnen hat, schuldet der Vertragspartner die bis zur Absendung des Widerrufs anteilig entstandene Kursgebühr als Schadenersatz.

12. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

(3) Es gelten die Haus- u. Schulraumordnungen am jeweiligen Veranstaltungsort.

(4) Das Kopieren sowie die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien (Software, Lehrbücher etc.) durch den Vertragspartner sind unzulässig.

(5) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmegenehmigungen können durch die Leitung der VHS erteilt werden.


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