Volkshochschule Dresden e.V. „Prof. Victor Klemperer“
Annenstraße 10 | 01067 Dresden
Telefon 0351 254 40 0 | Fax 0351 254 40 25
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 15 bis 18 Uhr
Für Beratungen vereinbaren Sie einen Termin im Fachbereich.
Außenstelle Gorbitz
Helbigsdorfer Weg 1 | 01169 Dresden
Öffnungszeiten:
Montag 15 bis 18 Uhr
Keine Anmeldung und Beratung für Deutschkurse.
Kursnummer | 24F1918 |
Dozentin |
Patricia Goratsch
|
Datum | Dienstag, 14.05.2024 17:00–18:30 Uhr |
Anzahl Unterrichtseinheiten | 2 |
Anzahl Veranstaltungen | 1 |
Gebühr | 6,00 EUR |
Ort |
VHS, Annenstr. 10
|
Oft stehen Erblasserinnen und Erblasser vor der Frage, ob es vorteilhafter ist, Vermögen – z.B. ein Hausgrundstück – schon zu Lebzeiten auf die künftigen Erbinnen und Erben zu übertragen oder erst zum Zeitpunkt des Todesfalls.
Die Motive sind dabei ganz unterschiedlich: Mal geht es darum, ein Hausgrundstück bei absehbarer Pflegebedürftigkeit vor der Sozialbehörde zu retten, oft sollen Pflichtteilsansprüche unliebsamer Abkömmlinge gezielt reduziert werden oder aber Rechts- und Planungssicherheit für ein Kind geschaffen werden, das in das Haus der Eltern einziehen und investieren will. Häufig spielen auch steuerliche Gründe eine Rolle.
Achtung: Seit dem 01.01.2023 gelten neue steuerliche Bewertungsregelungen für Immobilien, die bei Schenkungen und im Erbfall zu berücksichtigen sind. Sollen Immobilien steuerfrei in die nächste Generation übergehen, sind dabei nun noch häufiger lebzeitige Maßnahmen empfehlenswert.
Je nach den Zielen sind Übergabeverträge völlig unterschiedlich zu gestalten. Besonders wichtig ist es, Vorsorge zu treffen gegen alle Katastrophenfälle, die im Leben der Kinder auftreten können. Denn: Sollten diese vor den Eltern versterben oder sonst in Not geraten und keine Sicherungen vereinbart sein, könnte das Vermögen der Eltern schlimmstenfalls verloren gehen.
Rechtsanwältin Goratsch erläutert Ihnen die Situation und gibt Tipps, wann lebzeitige Übertragungen sinnvoll sind und was Sie bei der Gestaltung von Übergabeverträgen wissen sollten.
Oft stehen Erblasserinnen und Erblasser vor der Frage, ob es vorteilhafter ist, Vermögen – z.B. ein Hausgrundstück – schon zu Lebzeiten auf die künftigen Erbinnen und Erben zu übertragen oder erst zum Zeitpunkt des Todesfalls.
Die Motive sind dabei ganz unterschiedlich: Mal geht es darum, ein Hausgrundstück bei absehbarer Pflegebedürftigkeit vor der Sozialbehörde zu retten, oft sollen Pflichtteilsansprüche unliebsamer Abkömmlinge gezielt reduziert werden oder aber Rechts- und Planungssicherheit für ein Kind geschaffen werden, das in das Haus der Eltern einziehen und investieren will. Häufig spielen auch steuerliche Gründe eine Rolle.
Achtung: Seit dem 01.01.2023 gelten neue steuerliche Bewertungsregelungen für Immobilien, die bei Schenkungen und im Erbfall zu berücksichtigen sind. Sollen Immobilien steuerfrei in die nächste Generation übergehen, sind dabei nun noch häufiger lebzeitige Maßnahmen empfehlenswert.
Je nach den Zielen sind Übergabeverträge völlig unterschiedlich zu gestalten. Besonders wichtig ist es, Vorsorge zu treffen gegen alle Katastrophenfälle, die im Leben der Kinder auftreten können. Denn: Sollten diese vor den Eltern versterben oder sonst in Not geraten und keine Sicherungen vereinbart sein, könnte das Vermögen der Eltern schlimmstenfalls verloren gehen.
Rechtsanwältin Goratsch erläutert Ihnen die Situation und gibt Tipps, wann lebzeitige Übertragungen sinnvoll sind und was Sie bei der Gestaltung von Übergabeverträgen wissen sollten.
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Mail: post@vhs-dresden.de
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