Volkshochschule Dresden e.V. „Prof. Victor Klemperer“
Annenstraße 10 | 01067 Dresden
Telefon 0351 254 40 0 | Fax 0351 254 40 25
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 15 bis 18 Uhr
Für Beratungen vereinbaren Sie einen Termin im Fachbereich.
Außenstelle Gorbitz
Helbigsdorfer Weg 1 | 01169 Dresden
Öffnungszeiten:
Montag 15 bis 18 Uhr
Keine Anmeldung und Beratung für Deutschkurse.
Kursnummer | 24F1919 |
Dozentin |
Patricia Goratsch
|
Datum | Dienstag, 28.05.2024 17:00–18:30 Uhr |
Anzahl Unterrichtseinheiten | 2 |
Anzahl Veranstaltungen | 1 |
Gebühr | 6,00 EUR |
Ort |
VHS, Annenstr. 10
|
Sind in einer Familie Kinder aus mehreren Beziehungen vorhanden, so hängt die Beteiligung der Kinder am Nachlass der Eltern vom Zufall ab, welcher Elternteil zuerst verstirbt: Das führt oft zu unvorhergesehenen Ergebnissen: Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Nachlass des Verstorbenen an dessen gesetzliche Erben fällt, also an die Ehepartnerin / den Ehepartner und die Kinder des Erblassers. Die einseitigen Kinder des überlebenden Partners gehen leer aus. Nach dessen Tod fällt der gesamte Nachlass an dessen Kinder, die einseitigen Kinder des zuerst Verstorbenen erhalten nichts.
In jeder Patchwork-Familie ist es daher notwendig, ein Testament zu errichten, um die Hinterbliebene und den Hinterbliebenen abzusichern und für eine gerechte Verteilung unter den Kindern zu sorgen. Oft sind zusätzlich Pflichtteilsverzichte und lebzeitige Zuwendungen sinnvoll. Ein "Berliner Testament" ist für Patchworkfamilien in aller Regel nicht geeignet.
Rechtsanwältin Goratsch erläutert Ihnen die Situation und gibt Tipps, wie die Vorsorge in der Patchworkfamilie gelingen kann.
Sind in einer Familie Kinder aus mehreren Beziehungen vorhanden, so hängt die Beteiligung der Kinder am Nachlass der Eltern vom Zufall ab, welcher Elternteil zuerst verstirbt: Das führt oft zu unvorhergesehenen Ergebnissen: Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Nachlass des Verstorbenen an dessen gesetzliche Erben fällt, also an die Ehepartnerin / den Ehepartner und die Kinder des Erblassers. Die einseitigen Kinder des überlebenden Partners gehen leer aus. Nach dessen Tod fällt der gesamte Nachlass an dessen Kinder, die einseitigen Kinder des zuerst Verstorbenen erhalten nichts.
In jeder Patchwork-Familie ist es daher notwendig, ein Testament zu errichten, um die Hinterbliebene und den Hinterbliebenen abzusichern und für eine gerechte Verteilung unter den Kindern zu sorgen. Oft sind zusätzlich Pflichtteilsverzichte und lebzeitige Zuwendungen sinnvoll. Ein "Berliner Testament" ist für Patchworkfamilien in aller Regel nicht geeignet.
Rechtsanwältin Goratsch erläutert Ihnen die Situation und gibt Tipps, wie die Vorsorge in der Patchworkfamilie gelingen kann.
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Mail: post@vhs-dresden.de
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Telefon: 0351 254 40 62
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